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Mitgliedschaften

Ordentliche Mitglieder: 
Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung in pädagogischer Supervision, die von einer wissenschaftlichen Hochschule anerkannt ist, oder die einen gleichwertigen Abschluss haben.

Außerordentliche Mitglieder:
Personen, die eine Ausbildung in pädagogischer Supervision absolvieren, aber noch nicht abgeschlossen haben. Sie bezahlen die Hälfte des Mitgliedsbeitrages, haben jedoch in der Mitgliederversammlung kein Stimmrecht.